Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Prüfung § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teil 5 205/26

Kursnummer: 205/26

Teil 5 Kurses 200/26 

In diesem Lehrgang werden Sie auf die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Prüfung nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für Aufgaben im Objekt- und Werkschutz vorbereitet.

Zielgruppe:

Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist als Berufsabschluss nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt und ist nach der Sachkundeprüfung als nächst höhere Qualifikation im privaten Bewachungsgewerbe.

Besonders im industriellen Werks- und Objektschutz sind die Kenntnisse und Fähigkeiten der Geprüften Schutz- und SicherheitsKraft sehr gefragt und gibt Ihnen die Möglichkeit andere, komplexere Aufgabenbereiche übernehmen zu können.
In vielen Sicherheitsunternehmen nehmen Geprüfte Schutz- und SicherheitsKräfte auch Aufgaben als Schicht oder Objektleiter ein und sind somit Führungskräfte.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder
  • eine fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und
  • ein Mindestalter von 24 Jahren und
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.

Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Dieser Nachweis ist durch Zeugnisse und/oder Tätigkeitsbescheinigungen zu erbringen.

Seminarziel:
Den Teilnehmern werden die notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung vermittelt, was Ihnen eine eigenverantwortliche Wahrnehmung aller Wach- und Sicherungsaufgaben ermöglicht. Sie erhalten somit auch das Wissen zum Bestehen der Sachkundeprüfung, die für eine Ausübung der Tätigkeit der in Gewerbeordnung (GewO) § 34 a, Abs. 1.4 genannten Bereichen erforderlich ist. In einem ebenfalls angebotenen Prüfungstraining werden Sie von unseren Referenten mit realitätsnahen § 34 a Prüfungsfragen konfrontiert und sind somit optimal auf die Sachkundeprüfung bei der IHK vorbereitet.

  • Inhalte Woche 5:

    Prüfungsvorbereitung und -simulationen

    • Prüfungsablauf,
    • schriftliche Prüfungsvorbereitung und -simulationen
    • mündliche Prüfungsvorbereitung und -simulationen

Fördermöglichkeiten:
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist eine Förderung einen Bildungsgutschein möglich.

Dauer:
eine Woche: 01.03. - 05.03.2027

Unterrichtszeiten:
08:30 Uhr bis 16:40 Uhr

Referenten:
Der Unterricht wird von qualifizierten und erfahrenen Fachreferenten durchgeführt.

Termin Eigenschaften

Datum, Uhrzeit 01.03.2027 08:30
Termin-Ende 05.03.2027 16:40
max. Teilnehmer 13
verfügbare Plätze 0
Einzelpreis 580,00€
Veranstaltungs-Kategorien Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
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