Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)



Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft GSSK


Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist als Berufsabschluss nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt und ist nach der Sachkundeprüfung als nächst höhere Qualifikation im privaten Bewachungsgewerbe.

Besonders im industriellen Werks- und Objektschutz sind die Kenntnisse und Fähigkeiten der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft sehr gefragt und gibt Ihnen die Möglichkeit andere, komplexere Aufgabenbereiche übernehmen zu können.
In vielen Sicherheitsunternehmen nehmen Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte auch Aufgaben als Schicht oder Objektleiter ein und sind somit Führungskräfte.


Prüfungsvorbereitung Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Den Teilnehmern werden rechtliche Vorschriften und fachspezifische Pflichten, Befugnisse und Vorgehensweisen sowie deren praktische Anwendung vermittelt, was sie bei der eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Wach- und Sicherungsaufgaben unterstützt. Wir legen sehr viel Wert auf praxisnahe Vermittlung der Seminarinhalte.

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