FAQ

Fragen rund um Brandschutz

  • Welche Art von Unternehmen benötigen Brandschutzhelfer?

    Die DGUV Information 205-023 beginnt im Vorwort mit dem Satz „Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar.“
    In Abschnitt 1.2 wird die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) deutlicher: „Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.“

    Konkret: Ein Unternehmen, das Beschäftigte hat, benötigt Brandschutzhelfer. Unter Beschäftigten sind angestellte Mitarbeiter zu verstehen. Als Selbstständiger im Sinne eines 1-Personen-Betriebs benötigen Sie nach DGUV keinen Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen. Sobald der erste Beschäftigte fest eingestellt ist, greift dann die DGUV-Vorschrift.

  • Welche Anzahl an Brandschutzhelfer benötigt mein Unternehmen?

    Unternehmen in Deutschland benötigen eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern, sobald der Betrieb mind. 1 angestellten Mitarbeiter hat. Die DGUV Information 205-023 konkretisiert dies in Abschnitt 1.2 folgendermaßen: „Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.“

    Konkret: Das bedeutet in der Praxis: Ihr Unternehmen benötigt – unabhängig wie viele Mitarbeiter Sie haben – in jedem Fall mindestens einen anwesenden Brandschutzhelfer. Da ein einzelner Mitarbeiter niemals stets anwesend ist (Urlaub, Krankheit, Kundentermin, Mittagspause, …) sollten Sie immer mindestens 3 ausgebildete Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb haben. So können Sie sicherstellen, dass immer mindestens ein ausgebildeter Brandschutzhelfer anwesend ist. Sie als verantwortlicher Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass bei einem Brand sofort ein Brandschutzhelfer einsatzbereit ist. 
    Bei größeren Betrieben benötigen Sie entsprechend mehr Brandschutzhelfer wie beispielsweise bei 200 Mitarbeitern, 5% = 10 anwesende Brandschutzhelfer.

  • Wie erfolgt die Brandschutzhelfer-Ausbildung bei der Sicherheitsakademie Steiner?

    Sie haben die Möglichkeit Ihre Brandschutzhelfer in einem Seminar in unseren Schulungsräumen ausbilden und schulen zu lassen oder diese bei entsprechender Teilnehmeranzahl in einem In-House-Seminar in Ihrem Betrieb zu qualifizieren. Bei einem In-House-Seminar kommt unser Ausbilder mit seinem Übungsmaterial zu Ihnen in den Betrieb. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung sieht folgende Einheiten vor: Kalkulieren Sie in etwa 4 Unterrichtseinheiten (4 x 45 Minuten) für die Theorie, und zudem noch einmal 5 Minuten für die Praxis für jeden Teilnehmer. Gesamtzeitraum: Etwa 5 Stunden. Nach etwa einem Vor- oder Nachmittag verfügen Ihre Mitarbeiter über die entsprechende Qualifikation mit entsprechendem Zertifikat.

  • Brandschutzhelfer-Ausbildung absolviert – muss ich mich später fortbilden?

    Die erworbene Qualifikation gilt nicht für die Ewigkeit. Da die Brandschutzhelfer-Ausbildung eine komprimierte Schulung ist, und Brandschutzhelfer im Normalfall nicht regelmäßig trainieren, wird von der DGUV eine regelmäßige Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung gefordert.

    Konkret: In der DGUV Information 205-023, Abschnitt 5 ist festgehalten:  „Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen“.  Planen Sie deshalb, alle 3 Jahre die Schulung zu besuchen und Wissen aufzufrischen.

     

  • Gibt es den genauen Wortlaut und weitere Informationen zu Vorschriften und Gesetzen zum nachlesen?

    Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

    Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz

    BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV



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